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GELTUNGSBEREICH
Die AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen
des Vermieters.
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ANZAHLUNG
Bei Buchung sind 50% der NETTOMIETE (ohne ZUSATZKOSTEN) als
Anzahlung zu leisten,
mindestens jedoch 150,- €. Den restlichen Betrag überweisen Sie bitte 14 Tage vor Anreise.
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ANREISE
zwischen 14:00 Uhr und 16 Uhr
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ABREISE
bis 10:00 Uhr. Bitte unbedingt einhalten!
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AUFENTHALT
Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der
Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen des Hauses die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die
Heizkörper auf Position 1 zurückgedreht sind.
Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese ein
gesondertes Entgelt gemäß geltender Preisinformationen zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.
Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das
Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.
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MIETKAUTION
Diese ist mit der Buchung zu zahlen. Die Rückerstattung erfolgt in bar bei Übergabe und Abreise. Sollte eine persönliche Übergabe nicht möglich sein, erfolgt die
Rückerstattung nach vorheriger Absprache per Überweisung.
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RÜCKTRITT
Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der
Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:
- 29 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 30% der NETTOMIETE + Bearbeitungspauschale von 40,-€
- ab 14 Tagen vor Mietbeginn: 75% der NETTOMIETE + Bearbeitungspauschale von 40,-€
- ab dem Tag des Mietbeginn: 90% der NETTOMIETE + Bearbeitungspauschale von 40,-€
Ein Rücktritt hat zudem schriftlich zu erfolgen. Das Fehlen eines schriftlichen Rücktritts entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung.
Der Vermieter kann die gebuchte Leistung ohne Angabe von Gründen bis 30 Tage vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe
zurückerstattet. Auch eine spätere Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich
machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt seitens des Vermieters entsteht kein Anspruch
des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
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HAFTUNG
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder
Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird
vom Vermieter keine Haftung übernommen.
Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und
Haftung des Gastes. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von 200,- Euro fällig.
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SCHRIFTFORM
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem
keine mündlichen Absprachen getroffen.
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SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Quelle:
https://www.erfolgreicher-vermieten.de
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